Minderjährige Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft
Minderjährige Kinder und Jugendliche ausländischer Herkunft, die ohne Eltern oder erwachsenen Familienangehörige nach Deutschland gekommen sind, bilden eine spezifische Zielgruppe innerhalb der Jugendhilfe. Für sie gilt es besonders bedarfsgerechte Strukturen und individuelle Angebote sicherzustellen, mit dem Ziel der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Integration sowie ihrer Verselbstständigung. Dieser Personenkreis braucht besonderen Schutz, auch aufgrund ihrer meist dramatischen Historie. Sie benötigen individuelle Fördermöglichkeiten und besondere Hilfen zur Erziehung. Der Fokus in der stationären Jugendhilfeeinrichtung liegt neben der Sprache bei der Übergangsgestaltung für junge Volljährige aufgrund des Alters der Betreuten wobei oft nicht genügend Zeit zur Verfügung steht insofern Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII nicht freiwillig angenommen werden. Dieser Personenkreis ist oft auch mit Eintreten der Volljährigkeit auf Hilfen angewiesen. Immerhin haben sie keinerlei Unterstützungsmöglichleiten auch wegen dem fehlenden Familiensystem in Deutschland.
SPRACHE IST INTEGRATION
Auf dem Weg zur Integration sind das Lernen der Sprache sowie der regelmäßige Schul- oder Kursbesuch die ersten wichtigen Schritte. Oft dauert es Wochen, wenn nicht gar Monate, bis die nicht mehr schulpflichten Jugendlichen Zugang zu einem externen Deutschkurs bekommen können. Bis dahin gilt es sie in der stationären Jugendhilfeeinrichtung sinnvoll und zielgerichtet zu beschäftigen.
Wir lehren Sprache gezielt in der Gruppe in dem wir die Kinder und Jugendlichen mit dem beschäftigen was ihnen Spaß macht. Wir motivieren sie und sorgen dafür das sie motiviert bleiben. Am Anfang steht meistens die Alphabetisierung, je nach Herkunft der Betreuten.
Ein vernünftiger Tages – und Nachtrhythmus wird von Anfang an eingeübt. Spätestens 10:00Uhr heißt es raus aus den Federn wer es noch nicht allein geschafft hat. Nach dem Frühstück erfolgen spezielle Betreuungsangebote, ausgerichtet auf das Erlernen der deutschen Sprache.
Die bei uns aufgenommene Kinder und Jugendliche haben immer einen unterschiedlichen Bedarf in Bezug auf die Sprachförderung weshalb selbst in der Gruppenarbeit individuell und unterschiedlich anzusetzen ist. So steht bei dem einen zunächst die Alphabetisierung auf dem Programm wobei der andere mit den intensiven erlernen von Vokabel beschäftigt sein muss. Die Gruppen-Lernangebote sind also so zu gestalten das auf alle Ausgangssituationen Einzelner Rücksicht genommen wird und das weder eine Überforderung noch eine Unterforderung besteht.
Damit keine Langeweile aufkommt lässt sich das pädagogische Personal jeden Tag etwas anders einfallen. Die Betreuten ausländischer Herkunft schreiben eigene kleine Fantasiegeschichten auf, verfassen Briefe als ob diese an Verwandte in der Heimat, an Freunde oder auch an Bewohner der Wohngruppe gerichtet sind. Kettenbriefe sorgen für jede Menge Unterhaltung in der Gruppe wie auch das spielerische Lernen von Buchstaben und Vokabeln beispielsweise mittels Vokabel-Memory und Vokabelspiele mit Bewegung. Wir lehren außerdem mittels Rollenspiele und wir verbinden Sprache mit Musik.
Die Kommunikationssprache im Gruppenalltag ist Deutsch. Umso vorteilhafter ist ein bunt gemischtes Klientel mit Betreuten aus verschiedensten Herkunftsländern, weil sie sich dann sowieso auf eine Sprache einigen müssen. Es ist natürlich nicht verboten, wenn sich Betreute gleicher Herkunft in ihrer Landessprache unterhalten. Dennoch achten wir im Alltag darauf, dass während gemeinsamer Aktivitäten, beim gemeinsamem Spielen und Lernen, beim Zubereiten des Abendessens im Küchenbereich sowie beim gemeinsamen Essen am Tisch Deutsch geredet wird. Kinder und Jugendliche in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung erreichen sowieso schneller einen gewissen Sprachstand als jene die nur stundenweise in einem deutschen System wie Schule und Kita eingebunden sind, vorausgesetzt die Einrichtung nutzt die Chance und richtet ihre pädagogischen Ziele mit entsprechenden Lernangeboten sowie im Gruppenalltag explizit und konsequent darauf aus.
In nunmehr fast 5 Jahren pädagogischer Arbeit mit dieser Zielgruppe haben wir Erfahrungen gesammelt sowie Strategien und Lernmethoden entwickelt die Jugendliche effektiv und schnell an die deutsche Sprache heranführen. So verfügen unsere Betreuten zu Beginn des ersten für sie zugänglichen Deutsch- oder Integrationskurses schon über einen Sprachschatz der ihnen den Anschluss und das weitere Lernen erleichtert.
Der Erwerb der deutschen Sprache ebnet den Weg der Verständigung innerhalb unseres Gruppenalltags und nicht zuletzt in unsere Gesellschaft. Dies zu meistern sind unter anderem unsere Integrationsbemühung.
BILDUNG IST INTEGRATION
Rechtliche Rahmenbedingungen
Vollzeitschulpflicht
Sobald die Kinder und Jugendliche einer Kommune zugewiesen sind greift die Schulpflicht.
In Thüringen sind auch Kinder und Jugendliche während des Asylverfahrens bis 16 Jahre Schulpflichtig auch wenn sie sich noch in der Erstaufnahmeeinrichtung befinden. Allein eingereiste Minderjährige werden schnell in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Das Familiengericht bestimmt einen Vormund des zuständigen Jugendamtes.
Thüringen: Die Schulpflicht beginnt nach § 17 Abs. 1 Satz 2, 2. HS ThürSchulG drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Eine Aussetzung der Schulpflicht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ist nicht möglich (vgl. § 17Abs. 5 ThürSchulG). Gemäß § 17 Abs. 1 ThürSchulG unterliegt der Schulpflicht unter anderem, wer in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht. Schulpflichtig im Sinne des Satzes 1 ist auch, wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt gestattet ist oder wer hier geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur ein Elternteil.
Integrationskurs / Sprachkurse
Der Integrationskurs wird über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und gefördert und ist für diejenigen zugänglich sowie auch verpflichtend die einen positiven Asylbescheid erhalten haben und für Menschen mit hoher Bleibeperspektive.
Deutschkurse werden v.a. seit Inkrafttreten des Migrationsgesetztes und bestimmt auch wegen der attraktiven Projekt-Fördermöglichleiten durch das Land in großer Fülle angeboten. Doch welcher ist der Richtige, der Passgenaue und welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Alphabetisierungskurs setzt sich aus einem Deutschkurs und Orientierungskurs zusammen. Sprachkurse zielen auf das Erlangen eines bestimmtes Sprachstandniveau ab.
Zulassungsvoraussetzungen: Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Absatz 1 nach dem Asylgesetz, Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes, Aussiedler, Einstufungstest
Ausbildung und Beschäftigung
Das im Jahr 2016 verabschiedete Integrationsgesetzt macht es möglich.
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Aufenthaltsgesetz, dürfen ohne Einschränkung eine Ausbildung oder Arbeit beginnen.
Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung müssen dafür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen. Unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt dies die Ausländerbehörde. Die Ausbildungs- oder Arbeitserlaubnis wird in die Ausweispapiere eingetragen und gilt nur für die speziell beantragte Ausbildung oder Beschäftigung bei diesen einem Ausbildungsbetrieb oder Arbeitgeber.
Wird die Ausbildung abgebrochen oder ist ein Arbeitsverhältnis beendet besteht die Meldepflicht innerhalb einer Woche gegenüber der Ausländerbehörde.
PROBLEMLAGEN
Regelschule
DAZ (Deutsch als Zweitsprache) war in den Schulen notwendig geworden einzurichten. Doch dies löst leider nicht Probleme, die sich aus den unterschiedlichsten Voraussetzungen ergeben, welche die Kinder und Jugendlichen bei der Einschulung in Deutschland mitbringen. Auch das Lehrpersonal kann da natürlich nur überfordert sein. Plötzlich galt es Schüler mit zu unterrichten die über keinerlei Sprachkenntnisse verfügen, nicht einmal Alphabetisiert sind oder besonders große Lernschwierigkeiten haben. Deshalb ist die Schulpflicht besonders an einer Regelschule mit Schüler*innen ohne oder geringen Deutschkenntnissen eine Farce, weil die Vermittlung des Unterrichtsstoffes gar nicht erfolgreich sein kann. Vor allen Dingen macht die Einschulung in eine 8. oder 9. Klasse kaum Sinn, weil davon auszugehen ist das ein Abschluss gar nicht erreicht werden kann. Wir können aus Erfahrung sprechen denn ausgerechnet sind es vorrangig Jugendliche in diesem Schulalter die ohne Familienbegleitung nach Deutschland gekommen und in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung untergebracht sind.
Die Schulpflicht in Thüringen endet laut Schulgesetzt mit Erreichen des 16. Lebensjahres. Das heißt, dass Jugendliche, die bei der Einreise 16 Jahre alt sind, in keiner Regelschule bzw. Gymnasium aufgenommen werden. Das steht jedoch im Widerspruch zu §19, dass die Vollzeitschulpflicht nach 10 Schulbesuchsjahren erfüllt ist und diese eben nicht vom Erreichen des 16. Lebensjahres abhängig ist. Dies bringt immer wieder Unsicherheit.
Nach unserer Meinung sollten allen zu Integrierenden zunächst erst einmal ein Deutschkurs zugänglich gemacht und erst mit Erreichen eines bestimmten Sprachstandes eine Regelschule besucht werden. Das wäre ein insgesamt leichterer und zeitsparender Prozess für alle Beteiligten, als das im Falle eines 14-Jährigen zwei Jahre Schulbesuch für umsonst gewesen sind. Der kürzere und erfolgreichere Weg ist unserer Meinung nach die intensive Sprachschulung im ersten Jahr wobei der Sprachstand erreicht werden kann der den Zugang an einem BVJ voraussetzt, nämlich B2. Im Zuge des BVJ kann in einem weiteren Jahr der Hauptschulabschluss erlangt werden womit die Voraussetzungen für eine Lehrausbildung erfüllt sind. Genau dieser Bildungsgang ist bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen ab 16 Jahre möglich, wesentlich effektiver und andererseits zeitsparender bis auf dem Weg zu einer Ausbildung und schließlich bis zur Integration auf dem Arbeitsmarkt.
An dem nachfolgend abgebildeten Schema soll dies verdeutlicht werden. Die Möglichkeit des Erwerbes eines Hauptschulabschlusses nach Wegfall der Schulpflicht und somit bei Beendigung des Besuches an der Regelschule ist beabsichtigt unberücksichtigt geblieben. Hier auch unberücksichtigt sind Menschen mit besonderen Hilfebedarf aufgrund besonderer Bildungsdefizite sowie problematischer psychischer und / oder gesundheitlicher Verfassungen. Hier berücksichtigt sind lediglich Menschen ausländischer Herkunft bei denen die Alphabetisierung und ein „normaler“ Bildungsweg grundsätzlich möglich ist.
HERAUSFORDERUNG
Aufgrund der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen zu Betreuenden haben wir es uns zur Aufgabe gemacht unsere pädagogische Arbeit sowie die internen Angebote Fallspezifisch und deshalb besonders flexibel gestalten.
Wir führen die Kinder und Jugendlichen ausländischer Herkunft intensiv an die deutsche Sprache sowie an das deutsche Rechts- und Wertesystem heran. Wir organisieren und leben einen strukturierten Alltag in der Wohngruppe. Wir vermitteln Normen und Werte der Deutschen Gesellschaft unter Berücksichtigung des eigenen Wertesystems im Heimatland und mit Rücksicht auf die gelebte Religion der Betreuten.
Unser Angebot ist „koedukative-integrativ“, ab 2020 für Jungen und Mädchen ab 12 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund. Alle Betreuten tolerieren die Vielfältigkeit der Religionen und finden hier die Möglichkeit ihre eigene Religion zu leben ohne diskriminiert und verurteilt zu werden und umgekehrt.