
Hier finden Kinder und Jugendliche i.d.R. von 12-18 Jahre ein zu Hause und werden gemäß §27, §34, §41 versorgt und betreut.
Hilfe zur Erziehung (HzE) umfasst ein breites Spektrum individueller pädagogischer und/oder therapeutischer Hilfen. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben Personensorgeberechtigte, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.
Der ASB erbringt im Auftrag des Jugendamtes folgende Leistungen nach SGB VIII:
Hier finden Kinder und Jugendliche i.d.R. von 12-18 Jahre ein zu Hause und werden gemäß §27, §34, §41 versorgt und betreut.
Sozialpädagogische Unterstützungsangebote, die sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene richtet und die sich nicht mehr in der stationären Jugendhilfeeinrichtung befinden.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind wir an der Durchführung der vorläufigen Inobhutnahme von ausl. Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise gemäß §42a SGBVIII beteiligt.
Die Unterstützung Volljähriger im eigenen Wohnraum und ohne Familienmitglieder in Deutschland ist unser Anliegen, mit dem Ziel einer gelingenden Integration.