Wohngruppe Waldhaus
In der vollstationären Wohngruppe "Waldhaus" finden junge Menschen ein Zuhause, die aus unterschiedlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend nicht in ihrer Familienkonstellation zusammenleben können, wollen oder dürfen und deren Eltern bzw. sorgeberechtigten Verwandten sich aktuell oder dauerhaft nicht um die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder kümmern können.
Die jungen Menschen erhalten hier individuelle Hilfen, die ihren Bedürfnissen angepasst sind. Sie wohnen in Einzel- oder Doppelzimmer und werden von pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr betreut. Das Angebot ist integrativ. Die Dauer der stationären Unterbringung richtet sich nach dem Hilfebedarf und dem Hilfeplan des Jugendamtes, der gemeinsam mit der Einrichtung ausgearbeitet wird.
Das Lebensalter der hier zu betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen erstreckt sich in der Regel zwischen 14 und 21 Jahre. Wenn es sich um Geschwisterkinder handelt, können diese auch jünger – mindestens 12 Jahre sein.
Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
SGB VIII § 27 Hilfen zur Erziehung
SGB VIII § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
SGB VIII § 41 Hilfen für junge Volljährige
Nicht aufgenommen werden können:
-Jugendliche mit schwergradigen, manifesten geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
-Junge Menschen mit akuten psychotischen Störungen
-Junge Menschen mit Alkohol- und Drogenabhängigkeiten
-Junge Menschen, die eine forensisch-psychiatrische Unterbringung oder Sicherheitsverwahrung
benötigen
Pädagogische Grundsätze: Beziehung, Bildung, Befähigung und Beteiligung
...Und dafür bestmögliche Bedingungen
Flexible ambulante Hilfen
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden in der Regel in der Lebenswelt der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und Familien erbracht oder im eigenen Wohnraum der jungen Erwachsenen.
Die Hilfe wird in Form von Fachleistungsstunden gewährt und ist Bestandteil des Hilfeplanes. Das Angebot soll den individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern Rechnung tragen.
Die Inhalte der Betreuung beziehen sich vor allem auf die Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung der Beziehung zwischen den Eltern und den Jugendlichen und anderer sozialer Bezüge der Jugendlichen, auf die schulischen Probleme und auf die Förderung der Verselbständigung.
Wir sehen diese Hilfeform als niederschwellig, sozialraumorientiert und flexibel an.
Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
SGB VIII § 27 Flexible ambulante Hilfen
SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige