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Ihre Kursanmeldung wurde mit folgenden Daten für Sie reserviert:

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Einige wichtige Hinweise:

  1. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig. Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtszeiten nicht eingehalten werden, dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Dies gilt auch für die Rückkehr aus den Pausen oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.

  2. Im Lehrgangsverlauf sind regelmäßige Pausen vorgesehen. Bitte sorgen Sie für Ihre Verpflegung.

  3. Die Ausbildung besteht zu einem großen Anteil aus praktischen Übungen, die von allen Lehrgangsteilnehmern absolviert werden müssen. Köperbehinderte können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden. Wenn Sie krankheitsbedingt einzelne Übungen nicht durchführen können oder möchten, wenden Sie sich bitte zu Beginn der Schulung an unseren Ausbilder.

  4. In den praktischen Übungen werden unter anderem Lagerungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir geeignete, strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung haften wir nicht.

  5. Bitte bringen Sie die Teilnahmegebühr in Höhe von 60 € pro Person am Schulungstag möglichst passend in bar mit; insofern Sie Privatzahler sind.

  6. Eine Stornierung der Anmeldung ist bis eine Woche vor Lehrgangstermin kostenlos, allerdings nur in schriftlicher Form ( per Mail oder Fax ), möglich. Danach behalten wir uns vor, eine Stornogebühr in Höhe der Kursgebühr pro angemeldeten Teilnehmer zu erheben.


Wichtige Hinweise für Betriebsersthelfer:
Sofern Sie den Erste-Hilfe-Kurs über Ihren Arbeitgeber besuchen, bitten wir Sie die entsprechende Teilnehmerliste für die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft zu bearbeiten und ausgedruckt, unterschrieben und gestempelt im Original am Kurstag mitzubringen.

Teilnehmer, die über die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe abgerechnet werden, müssen Anmeldeformulare vorab bestellen!

Teilnehmer, die über die BGW abgerechnet werden, finden die Antragsformulare hier...

Eine Kursteilnahme auf Kosten der Unfallkasse ist nur mit vorheriger Antragstellung und genehmigtem Antragsformular möglich. Sollte dies am Kurstag nicht oder unzureichend ausgefüllt vorliegen, behalten wir uns vor, die Schulung privat in Rechnung zu stellen.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.